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   LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09   

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https://dejure.org/2010,68460
LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09 (https://dejure.org/2010,68460)
LG Landshut, Entscheidung vom 22.01.2010 - 12 S 2565/09 (https://dejure.org/2010,68460)
LG Landshut, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 12 S 2565/09 (https://dejure.org/2010,68460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Stromlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle für Strompreise bei Widerspruch des Kunden gegen eine Strompreiserhöhung und Nichtzahlung des Erhöhungsbetrages

  • Bund der Energieverbraucher

    Die Stadtwerke Erding haben Anspruch auf Ausgleich des restlichen Stromentgelts. Die Preissteigerungen aus 2007, so das LG Landshut, entsprechen der Billigkeit gem. §315 BGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Durch eine solche Konkurrenzsituation entsteht ein Wettbewerbsdruck, der allen Kunden zugute kommt, auch wenn für den einzelnen Kunden unter Umständen der Wechsel zu einer anderen Energieart wegen der hiermit verbundenen Kosten keine echte Alternative darstellt (BGH, NJW 2007, 2540; BGH, Urteil vom 19.11.2008, NJW 2009, 502).

    Denn mit dem in dem alten Preis zum Ausdruck kommenden Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung hat er sich im Wege einer Vertragserklärung einverstanden erklärt (BGH, NJW 2009, 502).

    Das Versorgungsunternehmen darf jedoch keine Preiserhöhung vornehmen, um einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW 2007, 2540; BGH, NJW 2009, 502).

    Es kommt jedoch nicht darauf an, ob das Versorgungsunternehmen die Steigerung der Bezugskosten durch zurückgehende Kosten in anderen Unternehmensbereichen hätte auffangen können (BGH, NJW 2007, 2540; BGH, NJW 2009, 502).

    Der relevante Markt in diesem Sinne wird in der Regel durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Anbieters bestimmt (vgl. BGH Kartellsenat, Beschluss vom 10.12.2008, NJW 2009, 1212; vgl. auch LG Magdeburg, RdE 2005, 22; BGH, NJW 2009, 502).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Entscheidend ist, dass die Beklagte im Rahmen des von den Parteien abgeschlossenen Gaslieferungsvertrages kraft Gesetzes berechtigt ist, die Preise einseitig zu ändern." (BGH, Urteil vom 13.06.2007, NJW 2007, 2540).

    Durch eine solche Konkurrenzsituation entsteht ein Wettbewerbsdruck, der allen Kunden zugute kommt, auch wenn für den einzelnen Kunden unter Umständen der Wechsel zu einer anderen Energieart wegen der hiermit verbundenen Kosten keine echte Alternative darstellt (BGH, NJW 2007, 2540; BGH, Urteil vom 19.11.2008, NJW 2009, 502).

    Das Versorgungsunternehmen darf jedoch keine Preiserhöhung vornehmen, um einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW 2007, 2540; BGH, NJW 2009, 502).

    Es kommt jedoch nicht darauf an, ob das Versorgungsunternehmen die Steigerung der Bezugskosten durch zurückgehende Kosten in anderen Unternehmensbereichen hätte auffangen können (BGH, NJW 2007, 2540; BGH, NJW 2009, 502).

  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Der Bundesgerichtshof hat selbst bereits einmal anklingen lassen, dass Preiserhöhungen eines Versorgungsunternehmens im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Stromvertrages gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 AVBeltV den Anwendungsbereich des § 315 BGB eröffnen könnten, ohne dass er hierüber eine endgültige Entscheidung treffen musste (BGH, Urteil vom 28.03.2007, NJW 2007, 1672; vgl. auch LG Köln, Urteil vom 11.10.2007, IR 2007, 89).

    Diese Rechtsprechung ist ausdrücklich zu der Frage ergangen, ob § 315 BGB auf den anfänglich vereinbarten Strompreis anwendbar ist (BGH, NJW 2007, 1672).

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Trotz einer derartigen Genehmigung unterliegen einseitige Leistungsbestimmungen der richterlichen Inhaltskontrolle mit dem möglichen Ergebnis, dass der einseitig bestimmte und von der zuständigen Behörde gebilligte Preis die von § 315 BGB gesetzten Grenzen überschreitet (BGH, Urteil vom 02.10.1991, NJW-RR 1992, 183; mit Modifikationen OLG Celle, Urteil vom 22.10.1992, NJW-RR 1993, 630; anderer Ansicht KG Berlin, Urteil vom 10.04.2002, RdE 2002, 243).

    Grundsätzlich ist indessen eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks sowie der Interessenlage beider Parteien erforderlich, in die weitere Gesichtspunkte einfließen können (BGH, NJW-RR 1992, 183).

  • LG Magdeburg, 01.07.2004 - 36 O 2/03

    Billigkeitskontrolle von Entgelten von Anbietern mit Monopolstellung für

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Das Landgericht Magdeburg (Urteil vom 01.07.2004, RdE 2005, 22) hat ebenfalls darauf abgestellt, dass die Billigkeitskontrolle über § 315 BGB für Preisbestimmungen durch ein Monopolunternehmen entwickelt worden sei.

    Der relevante Markt in diesem Sinne wird in der Regel durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Anbieters bestimmt (vgl. BGH Kartellsenat, Beschluss vom 10.12.2008, NJW 2009, 1212; vgl. auch LG Magdeburg, RdE 2005, 22; BGH, NJW 2009, 502).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

    Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag eines kommunalen

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof für die, die AVBGasV ersetzende Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) weitergeführt (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2009, NJW 2009, 2667).
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Der relevante Markt in diesem Sinne wird in der Regel durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Anbieters bestimmt (vgl. BGH Kartellsenat, Beschluss vom 10.12.2008, NJW 2009, 1212; vgl. auch LG Magdeburg, RdE 2005, 22; BGH, NJW 2009, 502).
  • BGH, 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

    Kontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    55 Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht (sog. automatische Preisgleitklausel) (BGH, Urteil vom 11.10.2006, NJW 2007, 210).
  • KG, 10.04.2002 - 24 U 65/01

    Überhöhte Strompreise; Darlegung günstigerer Preise von Konkurrenzanbietern;

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Trotz einer derartigen Genehmigung unterliegen einseitige Leistungsbestimmungen der richterlichen Inhaltskontrolle mit dem möglichen Ergebnis, dass der einseitig bestimmte und von der zuständigen Behörde gebilligte Preis die von § 315 BGB gesetzten Grenzen überschreitet (BGH, Urteil vom 02.10.1991, NJW-RR 1992, 183; mit Modifikationen OLG Celle, Urteil vom 22.10.1992, NJW-RR 1993, 630; anderer Ansicht KG Berlin, Urteil vom 10.04.2002, RdE 2002, 243).
  • LG Köln, 11.01.2007 - 84 O 106/06

    Anspruch auf Unterlassung bei Androhung der Einstellung der Stromversorgung;

    Auszug aus LG Landshut, 22.01.2010 - 12 S 2565/09
    Der Bundesgerichtshof hat selbst bereits einmal anklingen lassen, dass Preiserhöhungen eines Versorgungsunternehmens im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Stromvertrages gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 AVBeltV den Anwendungsbereich des § 315 BGB eröffnen könnten, ohne dass er hierüber eine endgültige Entscheidung treffen musste (BGH, Urteil vom 28.03.2007, NJW 2007, 1672; vgl. auch LG Köln, Urteil vom 11.10.2007, IR 2007, 89).
  • OLG Celle, 22.10.1992 - 12 U 2/92
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

  • LG Potsdam, 15.05.2006 - 3 S 147/05

    Klage des Stromversorgers auf Zahlung der Stromkosten: Prüffähigkeit der

  • LG Rostock, 13.12.2007 - 1 S 16/07

    Energieversorgung: Billigkeitskontrolle des Strompreises bei Änderung der

  • LG Stendal, 10.03.2011 - 22 S 71/10

    Stromlieferungsvertrag: Gerichtliche Billigkeitskontrolle bei Tariferhöhungen im

    Diese Rechtsprechung ist nämlich ausdrücklich zu der Frage ergangen, ob § 315 BGB auf den anfänglich vereinbarten Strompreis anwendbar ist (vgl. BGH NJW 2007, 1672; LG Landshut, Urteil vom 22.01.2010, 12 S 2565/09).
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